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Big30
19.07.2015, 01:45
Nach langen Diskussionen ist das neue Prostitutionsgesetz da: Bordellbetreiber müssen nun ein Geschäftskonzept vorlegen. Auch dürfen sie nicht einschlägig vorbestraft sein. Prostituierte hingegen sollen freier wählen können, welche Leistungen sie anbieten.

Betreiber von Bordellen sollen künftig verpflichtet werden, bei der Anmeldung ihrer Etablissements ein detailliertes Geschäftskonzept vorzulegen. Eine entspechende Regelung ist im Entwurf für das neue Prostitutionsgesetz vorgesehen, wie der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium Ralf Kleindiek sagte. Zugelassen werden sollen nur Bordelle, bei denen die Prostituierten Kunden und Sexpraktiken frei wählen können. Umstrittene Angebote wie Flatrate- oder Gangbang-Parties sollen durch die Neuregelung unterbunden werden.


Mit dem Gesetz, das nun in die Ressortabstimmung geht, wird erstmals eine Erlaubnispflicht für Bordelle eingeführt. Die Betreiber müssen demnach "zuverlässig" sein und dürfen nicht einschlägig vorbestraft sein - etwa wegen Menschenhandels. Auch die Mitgliedschaft in einem verbotenen Rockerclub kann dazu führen, dass die Erlaubnis nicht erteilt wird. Ein Weisungsrecht der Betreiber gegenüber den Prostituierten soll es nur für die allgemeinen Rahmenbedingungen geben - etwa die Arbeitszeiten -, nicht aber für die Ausübung bestimmter Praktiken.

Neu geschaffen wird aber auch eine Anmeldepflicht für die Prostituierten. Sie müssen dafür persönlich bei den Behörden vorstellig werden. Verpflichtend ist auch eine Gesundheitsberatung. Hier gilt eine Sonderregelung für junge Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren: Sie müssen halbjährlich zur Beratung, für alle anderen gilt eine Zwölf-Monats-Frist. Wer sich nicht an die Anmeldepflicht hält, soll zunächst verwarnt werden. Bei mehrmaligen Verstößen soll ein Bußgeld verhängt werden.

Kondom wird Pflicht

Eingeführt wird zudem die Kondompflicht - belangt werden dabei aber nur die Freier. Mit ungeschütztem Geschlechtsverkehr begehen sie der Neuregelung zufolge eine Ordnungswidrigkeit, auch hier droht ein Bußgeld.

Mit der Neuregelung zieht die große Koalition die Konsequenzen aus dem einst von Rot-Grün beschlossenen Prostitutionsgesetz, mit der die Sittenwidrigkeit der Prostitution abgeschafft worden war. Die Regelung hat nach Ansicht von Kritikern allerdings ungewollt der Zwangsprostitution Vorschub geleistet. Deshalb hatte insbesondere die Union auf schärfere Regelungen gedrungen, was für langwierige Kontroversen in der Koalition gesorgt hatte. Die Neuregelung soll 2016 in Kraft treten.
http://www.n-tv.de/politik/Prostituierte-sollen-Kunden-waehlen-koennen-article15534856.html

Neues Prostitutionsgesetz, soll man sich freuen oder?

Freigaenger
19.07.2015, 10:32
Ich sehe keinen Grund mich als "Gast" auf das neue Gesetz zu freuen. Ich kann an Flatrate-Clubs und Gangbang-Parties prinzipiell nichts schlechtes erkennen. Warum soll eine Prostituierte nicht selbst entscheiden, welche Dienste sie wo anbietet? Einige prominentere Dienstleisterinnen wie "Bitchy-Jana" haben sich auch schon öffentlich gegen die Verdammung von Gangbang-Parties engagiert.

Wenn dadurch die Zwangsprostitution verringert wird, finde ich das gut. Ich kann aber keine Ansätze erkennen, die dieser Zielsetzung förderlich sind. Ich meine, bei diesem Gesetz handelt es sich nur um eine Reaktion auf feministische und kirchliche Polemik. Das Gesetz wird dann noch von Politikern entworfen, die von der Prostitution in der Regel keine Ahnung haben. Mich erinnert das an Verfahren zum Urheberrecht, wo offensichtlich Richter ohne jegliche Sachkenntnis der Technik entscheiden "was man denn darf".

Mir stellen sich da einige Fragen: Werden jetzt neue Angestellte im öffentlichen Dienst eingestellt, um Prostituierte zu "beraten" oder bekommen jetzt schon überforderte Stellen neue Aufgaben? Welche Weisungen bekommen dann diese Stellen? Wer kontrolliert denn auf den Zimmern ob Kondome benutzt werden? Wird Oralverkehr ohne Kondom jetzt strafbar?

Den Clubs, die von Rockerclubs oder kriminellen Organisationen betrieben werden, bereitet man mit dem neuen Gesetz auch keine Probleme. Da werden dann "saubere" Strohmänner als Geschäftsführer eingesetzt, wie das auch schon jetzt der Fall ist.

Bei dieser Diskussion geht es um fadenscheinige Moralität. Wer gegen Zwangsprostitution und Geldwäsche vorgehen will, kann das auch mit den bestehenden Gesetzen. Dafür muss man dann aber auch etwas tun und entsprechende Resourcen einsetzen. Wir werden sehen, was passieren wird. Ich glaube, es wird sich nichts ändern.

Iubi
11.03.2017, 07:25
Sicherlich werde ich hiermit eine neue Diskussion auslösen. Dennoch werde ich nachfolgend Fakten benennen, die nicht wegzudiskutieren sind und die nicht nur für uns als Gäste von Prostituierten eine fatale Folge haben, sondern auch dazu führen werden, dass die Frauen, die mit Prostitution Geld verdienen möchten, ein großes Problem bekommen...

Das neue Prostitutionsgesetz wird in Deutschland am 01. Juli 2017 in Kraft treten. Nachfolgend führe ich mal die wichtigsten Folgen auf:


Alle Prostituierte müssen sich amtlich registrieren

Dazu gehört:

Prüfung der Personalien anhand amtlicher, gültiger Dokumente

Speicherung aller Daten in einer "Huren Datei", auf die Polizei und Ordungsbehörden Zugriff haben
(Durch das INPOL System und das Schengener Abkommen haben damit auch die Heimatländer der Damen u.U. Möglichkeit die Daten zu bekommen)

2 Passbilder müssen bei der Registierung vorgelegt werden. Damit werden die Daten der Damen sogar mit Lichtbild gespeichert.

Die Damen müssen angeben, in welchen Gemeiden und Städten sie arbeiten.

Jede Prostituierte erhält einen "Hurenausweis".

Eine Genehmigung und diesen "Hurenausweis" bekommt die Dame nur bei Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.


Anmeldefristen

Mädels, die nach dem 01.07.2017 im Gewerbe einsteigen, müssen die Registierung sofort durchführen.

Mädels, die bereits im Gewerbe tätig sind, haben dafür Zeit bis zum 31.12.2017


Kondompflicht, Gangbang und Flatrate

Die Kondompflicht gilt für alle denkbaren Praktiken, also Oral, Vaginal und Anal!
Für Verstöße dagegen drohen Freiern Bußgelder bis zu 50,000 EUR (Ordnungswidrigkeit)
Auch die Prostituierten haben bei wiederholtem Auffallen Bußgelder von 1000 EUR aufwärts zu erwarten!

Sex mit Schwangeren wird verboten. Kürzel wie AO, FO oder FT dürfen nicht mehr verwendet werden.

Ebenso unzulässig werden Gangbangveranstaltungen und jegliche Flatratesexangebote


Steuerpflicht

Die Prostituierten können ihre Steuerpflicht nicht mehr einfach nur durch Zahlung einer geringen Pauschale ableisten.
Künftig wird es so laufen, dass die zuständigen Ämter die Daten der Person automatisch an das zuständige Finanzamt
weiterleiten und die Damen dann als gewerbetreibend geführt werden. Sie werden steuerpflichtig mit allen Folgen
(Steuererklärung, Post nach Hause (Rumänien z.B.) usw.)


Die meisten Mädels werden nicht zuletzt aufgrund folgender Resultate nicht mehr in Deutschland arbeiten wollen:

Keine Anonymität mehr! Die Mädels werden komplett amtlich registriert. Unter Umständen haben sogar Behörden in den
Heimatländern Zugriff auf die Daten. Die Gefahr, dass es in der Heimat bekannt wird, schreckt dann ab. Bei einem Austritt aus
dem Gewerbe und dem Wechsel in einen normalen Beruf/ein normales Leben besteht dann Angst, dass dies zum Hindernis wird.

Die Anmeldepflichten und die genannten Verbote werden dazu führen, dass sich die Polizei und das Ordnungsamt auf sämtliche
Prostitutionsbetriebe stürzen und es Razzien hageln wird. Das und die Tatsache, dass kaum noch Mädels in den Clubs arbeiten
wollen werden, wird viele Clubs kaputt machen.

Aufgrund der vollen Steuerpflicht wird sich die Tätigkeit für viele Frauen nicht mehr rechnen. Die Abgaben sind hoch.
Resultat wird sein: Erhöhung der Preise - Die Folge: Kaum noch Kunden. Also geht das Gewebe den Bach runter!


Ich ahne und fürchte, dass dieses neue Gesetz das Ende eine Ära und einer schönen Zeit bedeuten wird und dass man bald
gezwungen sein wird, auf Nachbarländer auszuweichen, solange die Gesetze dort noch nicht so verschärft werden.

MichaBond50
19.04.2017, 16:13
Hier mal ein paar Anmerkungen von mir zur Gesetzesänderung die uns ja nun sehr bald alle angeht !!!

Ich hatte in den letzten Wochen die Gelegenheit in drei verschiedenen Clubs mal mit einigen Frauen diesbezüglich das ein oder andere Gespräch zu führen bzw. was das für Folgen für die Damen und auch uns hat. Alle Mädels die sich auf ein Gespräch diesbezüglich mit mir eingelassen haben sagten mir das sie spätestens ab Januar 2018 Deutschland verlassen werden !!! Der Grund ist folgender. Mit Inkrafttreten der neuen Gesetze haben sämtliche Behörden hier und in den Heimatländern der Frauen jederzeit Zugriff auf die Daten wie Berufsbezeichnung aktuelle Meldeadresse sowie (und das ist zwingend Vorgeschrieben) ein Foto der DL !!! An sich vielleicht noch nicht so schlimm, aber die Damen haben unabhängig voneinander erzählt das sie sehr große Angst davor haben das sie erpresst werden wenn sie Behördengänge in ihrer Heimat zu erledigen haben. Dies scheint in einigen der "neuen EU Staaten" völlige Normalität zu sein !!! Eine DL hatte mir vor ein paar Monaten mal erzählt was sie alles "EXTRA" zahlen musste um innerhalb von drei Wochen neue Ausweispapiere zu bekommen und ich konnte kaum glauben wie korrupt es in diesen Behörden zu geht !!! Ich will hier keine Panik machen, aber mich besorgt das ganze schon sehr da ich mit Frauen aus verschiedenen Clubs gesprochen habe die sich nicht kennen und die mir dennoch alle das gleiche erzählten !!! Einige Damen jedoch wollen über dieses Thema gar nicht sprechen was mich dann doch etwas stutzig macht, eine DL sagte mir "die meisten von ihnen gehen auch, wollen es aber nicht aussprechen"
Die zur Zeit aktiven Damen haben ja bis Januar 2018 Zeit sich anzumelden, aber keine der Frauen mit denen ich sprach wird das machen !!! Sie wollen dann lieber weiter ziehen nach Holland, Österreich und in die Schweiz. Ich höre auch immer wieder das die beiden letzt genannten Staaten sich bereits die Hände reiben und es kaum erwarten können das dass neue Gesetz in Kraft tritt und das sie sich bereits positionieren und wohl laut darüber nachdenken neue Club´s im Grenzgebiet zur BRD zu eröffnen. Allerdings zu Preisen die einen schwindelig werden lassen !!! Diese Infos habe ich von jemandem der in Österreich und in der Schweiz regelmäßig Clubs besucht.

Habt ihr ähnliches gehört ? Ich hoffe das es nicht so dicke kommt denn es wäre Schade den Clubs "Adieu" sagen zu müssen :- (((

Montezuma
19.04.2017, 17:38
Dieses Thema haben wir schon, siehe hier:

https://www.eisbaerenforum.com/forum/showthread.php?805-Neues-Prostitutionsgesetz&p=12518#post12518

Ist also nichts neues.

Kerou
20.04.2017, 15:27
Es gibt bereits ein Forum zu diesem Thema. So könnte man den Beitrag von Michabond dort anhängen.
Gleichwohl wäre eine wohlwollendere Reaktion schön gewesen. Erstens grundsätzlich und zweitens liefert der Eisbär-Kollege interessante Einblicke in die Damen-Szene, wie ich sie hier noch nicht gelesen habe. Daher ist der Beitrag wichtig und informativ - zumindest für mich.
Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht, die von ungläubigem Staunen bis zum Achselzucken reichten.
Ich halte dieses Thema für ein solches Forum für absolut wichtig und interessanter als so mancher Bett-Bericht. Wenn nicht hier, wo sonst können uns sollten wir Eisbären uns über eine wahrscheinlich sehr einschneidende Veränderung austauschen?

MichaBond50
20.04.2017, 23:26
DANKE Kerou, das war Balsam für meine Seele :- )))

Ich wollte die Eisbären nur daran teilhaben lassen wie manche Frauen das sehen und wie sie vorhaben darauf zu reagieren. Ich bin schon ein wenig geknickt das es wohl wirklich niemanden interessiert hat was die Damen so zu all dem meinen :- ((( Bin da ganz deiner Meinung. Die wie du es nennst "Bett Geschichten" sind natürlich mit das wichtigste, aber ich mag es auch über andere Dinge informiert zu werden, auch wenn sie nicht so positiv oder schön sind !!!

Bergtester
21.04.2017, 06:58
Ich höre auch immer wieder das die beiden letzt genannten Staaten sich bereits die Hände reiben und es kaum erwarten können das dass neue Gesetz in Kraft tritt und das sie sich bereits positionieren und wohl laut darüber nachdenken neue Club´s im Grenzgebiet zur BRD zu eröffnen. Allerdings zu Preisen die einen schwindelig werden lassen !!! Diese Infos habe ich von jemandem der in Österreich und in der Schweiz regelmäßig Clubs besucht.

Habt ihr ähnliches gehört ? Ich hoffe das es nicht so dicke kommt denn es wäre Schade den Clubs "Adieu" sagen zu müssen :- (((

Bei den Saunaclubs sind die Kunden etwas verwöhnt und die Erwartungen sind recht hoch, einfacher und kostengünstiger sind da wohl "Gangbang-Buden", also Flatrate Clubs in Grenznähe.
Hier zählt mehr Masse statt Klasse, wobei einer gewisser Standard eingehalten werden muss. Da kann man wohl für eine Tageskarte 250 Euro nehmen, ab den 01.07. gibt es hier ja keine Pauschalclubs mehr. Und die Kunden aus Münster , Dortmund und anderswo möchten sich weiterhin "preisgünstig" vergnügen.
Bei 7 bis 8 Zimmern wird sich die Nummer schön gerechnet und alles ist gut. Für die Girls ist es natürlich kein entspanntes Arbeiten wenn die Mehrzahl der Kunden "Wick blau" intus hat und praktisch immer kann.

Bergtester
22.04.2017, 08:23
Es geht natürlich auch noch weiter. Der überwiegende Teil der Eisbären an sich möchte wohl auch in Zukunft ähnlichen Service für sein Geld erhalten.
Speziell FO , das geht ab dem 01.07.2017 offiziell nicht mehr in den deutschen Saunaclubs. Da wird sich so lange durchgefragt im Club bis man das passende Angebot findet.
Jetzt geht es niemanden was an was die zwei auf dem Zimmer machen könnte man denken, ist aber nicht so.
Wenn beide stillschweigen vereinbaren wird es auch keine Folgen haben.
Jetzt kommt aber der "böse Forenschreiber" und postet seine Bettgeschichte in allen Einzelheiten in den einschlägigen Foren.
Den Kollegen hier wird es nicht stören aber auch die Strafverfolgungsbehörden lesen hier mit, und wenn es da öfter zu Gesetzesübertretungen kommt könnte bei der jährlichen Vergabe der Clubkonzession über ein "nein" nachgedacht werden.
Die Lady mit den leichtfertigen Umgang der Spaßbremsen interessiert die Konzession nur wenig, Sie wechselt den Club.
Das wird Forenbetreibern zu neuen Auflagen in der Berichterstattung bewegen, weil die Freikarten kommen letztendlich von den Clubs.
Auch identifizierte Schreiber die sich nicht an die neuen Spielregeln halten werden wohl nicht mit einem Blumenstrauß im Club begrüßt werden, :biggrin:
sondern eher mit einem Hausverbot rechnen müssen.:eek:

MichaBond50
22.04.2017, 11:50
BERGTESTER Ich stimme dir voll und ganz zu !!! Es wird ab dem 01.07 auch für uns als Berichte Schreiber nicht mehr so interessant werden im Detail zu Berichten da vieles einfach weg fallen wird. Es muss jedem klar sein das die "verbotenen" Praktiken nicht mehr zum Service gehören. Sicherlich ist es richtig das alles was auf dem Zimmer geschiet eigentlich eine Sache zwischen der DL und ihrem Gast ist, aber ich für meinen Teil werde mich an die Gesetze halten denn ich will und werde niemanden zu einer Straftat, und nichts anderes ist es wenn man von den Damen etwas verlangt was dann nun leider nicht mehr legal ist, verleiten !!! Das soll nicht heissen das ich mich nicht auch über speziell den Wegfall von FO ärgere, aber es ist dann eben wie es ist !!! Natürlich gebe ich dir auch Recht was das "Stillschweigen" beider Parteien angeht, gerade wenn die Dame und der Eisbär sich schon lange kennen, aber wer dann so dämlich ist und darüber im Forum schreibt dem gehört dann auch eins mit der Maurerkelle über gezogen bzw. wenn er dann Bekanntschaft mit den Strafverfolgungsbehörden macht lernt er es eben auf die Harte Tour !!! Es bleibt abzuwarten wie sich das alles entwickelt, aber wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, ich entsage dann lieber dem Clubben als mich strafbar zu machen !!! Nixdestotrotz war dein Beitrag wirklich sehr gut !!! Schade das man solche Statements nicht auch nominieren kann :frown:

David Elsewhere
22.04.2017, 11:58
Es handelt sich bei den meisten hier erwähnten Verstößen nicht um Straftaten sondern um Ordnungswidrigkeiten verehrte Kollegen. ☝️ [emoji16]

MichaBond50
22.04.2017, 13:02
Mit der Ordnungswidrigkeit ist es laut meinem Rechtsbeistand den ich diesbezüglich angesprochen habe so das wenn man beim FO erwischt werden sollte dies eine Ordnungswidrigkeit ist, allerdings ist die Aufforderung der DL zu diesem Service laut meinem Anwalt eine ganz klare Straftat !!! Sollte sie dann also den Gesetzeshütern sagen das man(n) sie explizit dazu aufgefordert hat hat man ein Problem !!! Hat sie es jedoch freiwillig gemacht aus z.B. Sympathie oder was auch immer ist man(n) wie auch die DL nur mit einer Ordnungs........ dabei. Sollte das falsch sein wäre ich für einen Gesetzestext bzw. die entsprechenden Paragraphen dankbar denn eigentlich glaube ich meinem Anwalt der schon sehr lange im Geschäft ist was er mir sagt, auch wenn er sicher nicht ein Spezialist auf diesem Gebiet ist :- ))

David Elsewhere
22.04.2017, 13:21
Im Paragraph 33 des neuen Gesetzes sind alle Ordnungswidrigkeiten aufgelistet und eben keine Straftaten. So würde ich den Rückschluss ziehen, dass man auch nur eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des neuen Gesetzes begehen kann. Du solltest den Anwalt wechseln. [emoji16]

David Elsewhere
22.04.2017, 13:40
Aber natürlich kann man sich auch im Sinne des Strafgesetzbuches strafbar machen.

Sailor
22.04.2017, 13:41
Die Frage ist, ist die Aufforderung (oder Verleitung) zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat?

Bergtester
22.04.2017, 13:44
Der erste Club gibt jetzt Hausverbote wenn über die Mädels dort berichtet wird.


Warnung Hausverbot

Gestern war ich in Freude. Und sah dass man Plakkate an der Wand stellte. Und die Berichte war dass man fur jeder der eine berichte uber eine Madel in Freude ins Fora brachte, sofort eine Hausverbot einstellte.

Einige Madel hatten applaudiseert.

Frage bleibt: Wie kan man wissen wer wass schreibt!

MichaBond50
22.04.2017, 14:09
Also, so wie ich das richtig verstanden habe wird es eine Straftat wenn man die DL dazu auffordert trotz Verbotes eine der Dienstleistung zu erbringen die im neuen Gesetz so fest geschrieben wurden. Den Anwalt wechsele ich erst mal nicht DAVID, der hat mir in der Vergangenheit sehr gute Dienste erwiesen :- )))) Und wie bereits erwähnt, das neue PR Gesetz ist nicht sein Spezial Gebiet und da niemand, auch Anwälte nicht unfehlbar sind, auch wenn einige dieser Zunft das denken, kann es natürlich sein das er irrt, werde ihn bitten sich das nochmal genau anzusehen und dann evtl. diese Info´s hier zu Verfügung stellen, mit Paragraphen und allem PiPaPo :-- )))

Bergtester
22.04.2017, 22:44
Freudeaushang624



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Sailor
22.04.2017, 22:55
Ich vermute, der Club versucht, sein Geschäftsmodell zu retten.

zitrone
23.04.2017, 01:59
Dann läuft einem der liebe Bergtester ja in der Freude nicht (mehr) über den Weg. Dich werden sie längst erkannt haben, denke ich.

Bergtester
23.04.2017, 03:47
Es wird "weiterhin" geschrieben, also in der Gegenwart und von Mir gibt es keine RTC Berichte mehr das ist mal sicher.

Ich hab schon Eierbergverbot , das reicht. :biggrin:

Im "Aldi" in Dietzenbach wurde das erste Hausverbot ausgesprochen.

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und sage in der Grimme, Villa Romantika, Villa Venus und in der Arabella sind wohl auch keine Berichte mehr erwünscht.

Und ja, bei außergewöhnlichen Extras ist man schnell im Fokus.;)

Kerou
23.04.2017, 13:19
Endlich wird über dieses zentrale Thema gut und vertieft diskutiert. Finde ich sehr gut! In den nächsten Wochen wird es sicherlich weitere Erkenntnisse und Erfahrungen aus Gesprächen mit DLs und /oder Clubbesitzern geben.

Fickileaks
01.06.2017, 17:27
Haha, damit entlarvt sich der Schieferhof indirekt selbst als AO-Club. :k046[1]:

Aus dem Newsletter:

Und damit es noch aufregender wird, gibt es in diesem Juni viele tolle Events! Allen voran natürlich unser heiß begehrter Couch-Aktionstag, bei dem es 10 mal gratis Sex gibt. Dieser Tag findet vorerst ein letztes Mal im Jahr 2017 statt, da ab Juli das neue Prostitutionsgesetz in Kraft tritt. Ab 1. Juli heißt es dann: Sex nur noch mit Kondom. Gut, dass ist jetzt nichts wirklich Neues. Neu daran ist lediglich: Auch orale Vegnügungen dürfen gesetzlich nur noch mit Kondom genossen werden.
Das neue Gesetz verbietet doch keine öffentliche Action. Es muss nur eine Tüte verwendet werden.

Willem2
01.06.2017, 20:46
Das neue Gesetz verbietet doch keine öffentliche Action.

Doch. Aber da wird so viel behauptet abwarten ...


Es muss nur eine Tüte verwendet werden.
Stimmt

Fickileaks
21.06.2017, 20:38
Aufruf an alle Sexarbeiter/innen

Gib Repression keine Chance!


Am 1. Juli 2017 tritt ein neues Prostitutionsgesetz in Kraft. Dann musst du regelmäßig zu Zwangsberatungen. Du wirst damit zwangsgeoutet und ausgeforscht, zentral registriert, stärker kontrolliert und häufiger sanktioniert. Du darfst fortan nur noch mit einem ‚Hurenpass‘ arbeiten. Den musst du ständig mit dir führen. Ärzte und Polizisten, Behördenmitarbeiter und Bordellbetreiber – sie alle dürfen fortan den Hurenpass kontrollieren, der mit deinem Lichtbild versehen ist!


Nimm dieses Gesetz nicht widerstandlos hin! Du musst nicht untätig bleiben und zusehen wie dein Alltag zukünftig von Schikane, Stigmatisierung und Entrechtung bestimmt wird.

Durch gemeinsames Handeln kann man das schändliche neue Repressions-Gesetz kippen. Völlig legal können wir dieses Gesetz mit seinen eigenen Mittel schlagen. Einfach die zwei Empfehlungen von Dona Carmen e.V. beherzigen und in die Tat umsetzen:

1. 11.000 Tätigkeitsorte

Laut neuem Gesetz musst du bei der Anmeldung alle Orte angeben, wo du zukünftig der Prostitution nachgehen willst. Diese Orte müssen in deinem Hurenpass eingetragen werden. Alle Orte müssen anschließend davon informiert werden.
Wir empfehlen: Komme deiner gesetzlichen Pflicht in vollem Umfang nach! Übergebe bei der Anmeldung die Liste mit allen 11.000 deutschen Gemeinden. Die Liste findest du zum Ausdrucken auf der Website von Doña Carmen e.V.: www.donacarmen.de (http://www.donacarmen.de).

2. Künstlername: „Alice Schwarzer“

Du hast das Recht, deine Anmeldebescheinigung auf einen von dir frei gewählten Künstlernamen ausstellen zu lassen. Wir empfehlen: Nimm dieses Recht in Anspruch! Aber nicht irgendeinen, sondern unbedingt alle den gleichen Künstlernamen wählen!

Die Folgen: Wenn nur jede vierte Sexarbeiterin mitmacht und 11.000 Gemeinden als zukünftige Tätigkeitsorte nennt, dann müssen die Behörden

► mehr als 550 Millionen Eintragungen in euren Hurenpässen vornehmen!
► weitere 25 Millionen Emails an eure zukünftigen Tätigkeitsorte versenden!
► insgesamt 50 Millionen Verwaltungsakte tätigen!

Wenn alle den gleichen Künstlernamen „Alice Schwarzer“ bzw. „Ali Schwarzer“ wählen, bedeutet das:

► ein maximales Durcheinander beim Weiterleiten deiner Daten und bei Kontrollen. Das ist gut so! Denn es muss aufhören, dass Sexarbeiter/innen zu Objekten der Überwachung degradiert und ständig mit Kontrollen schikaniert erden.

All diese Probleme haben sich die verantwortlichen Politiker selbst eingebrockt. Die Verantwortung dafür tragen die, die dieses Gesetz gemacht haben.

Übrigens: Keine Behörde kann dir aufgrund deines Handelns den Hurenpass verwehren. Denn laut § 5 des Gesetzes ist man verpflichtet, dir spätestens nach fünf Werktagen eine Anmeldebescheinigung zu geben.

Wer oder was sollte dich daran hindern, die zwei Empfehlungen von Dona Carmen e.V. in die Tat umzusetzen? Sei klug: Gib Repression keine Chance! Spreche mit deinen Kolleginnen über diese Vorschläge! Wenn viele mitmachen, kommen wir zum Ziel. Denn:

Einen Finger kann man brechen. Fünf Finger sind eine Faust!
Quelle: donacarmen.de (http://www.donacarmen.de/gib-repression-keine-chance/#more-1425)

Kerou
22.06.2017, 15:09
Ein interessanter Beitrag!
Ich empfehle eine Übersetzung ins rumänische und sie als Flyer in den Clubs zu verteilen. Hier dürfte die Wirkung eher übersichtlich ausfallen.

moravia
25.06.2017, 10:11
Der 1.Juli scheint jetzt im Bewusstsein vieler CDL angekommen zu sein. Gestern in der PSR kam im getrennten Gespräch mit zwei DL deutlich zum Ausdruck, dass insbesondere die Registrierungspflicht Sorge bereitet. Eine sagte mir, das sie noch die letzte Juniwoche da ist und dann zunächst eine längere Pause eingeplant hat .... ob sie nochmals kommt, liess sie offen (wir wissen, dass die Verdienstmöglichkeiten zum Teil attraktiv sind ..... und genau diese Frauen machen sich die die grössten Gedanken zum Thema). Fragen wie "... kann mein Chef ggf. davon Wind bekommen, dass ich noch einen Zweitjob ausübe ...". Die Tagessteuer wie bisher zu entrichten scheint akzeptabel. Die Angst, anschließend als Hure in jeder Form seitens des Staates stigmatisiert zu werden, wiegt schwer.

Fickileaks
27.06.2017, 19:36
Chaos bei Durchsetzung der Kondompflicht
Von Thomas Schmoll | Stand: 26.06.2017

Das neue Gesetz zum Schutz von Prostituierten tritt am Samstag in Kraft. Doch die Behörden sind schlecht vorbereitet, die Länder verlangen Aufschub. Die Hurenlobby hat sogar Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Anfang Juli wird Manuela Schwesig einen politischen Höhenflug erleben. Ein Landesparteitag der Sozialdemokraten wird sie voraussichtlich zur SPD-Chefin von Mecklenburg-Vorpommern küren. Danach stellt sie sich im Landtag als Ministerpräsidentin zur Wahl – auch dort kann Schwesig fest mit einer Mehrheit rechnen. Zuvor tritt unmittelbar vor der Rückkehr in die Landespolitik am 1. Juli ihr Prostituiertenschutzgesetz in Kraft, das sie als Bundesministerin für Frauen und Familie auf den Weg gebracht hat.

Das Gesetz sieht unter anderem eine Anmeldepflicht für Prostituierte, verpflichtende gesundheitliche Beratungsgespräche und eine Kondompflicht vor. Freier, die auf ungeschützten Sex bestehen, riskieren ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Für Prostituierte ist es verboten, ihre Dienstleistung ohne Kondome anzubieten.

Damit sollen laut Schwesig Sexarbeiterinnen in Deutschland „vor Zwangsprostitution und Menschenhandel, ausbeuterischen und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen“ geschützt werden. Mit der vor einem Jahr im Bundestag verabschiedeten Initiative „stärken wir die Grundrechte von Prostituierten auf sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, körperliche Unversehrtheit und auf Gleichbehandlung“. Die Sozialdemokratin damals: „Ich bin davon überzeugt, dass dies die Situation von Prostituierten langfristig verbessern wird.“

Zumindest mit „langfristig“ lag sie richtig, wenn auch ungewollt. Schwesigs Prestigeprojekt ist auf die lange Bank geschoben worden. Inhalte des Gesetzes sind nach wie vor umstritten, seine Auswirkungen ungewiss. Selbst Sozialdemokratinnen haben Bedenken. Die Hamburger SPD-Sozialsenatorin Melanie Leonhard etwa sagt: „Wir bewerten nach wie vor einzelne Regelungen im Prostituiertenschutzgesetz sowie in der Rechtsverordnung kritisch.“ Trotzdem bleibt Hamburg und den übrigen 15 Bundesländern nichts anderes übrig, als die Bundesvorgaben umzusetzen.

Allerdings tun sich die Länder, die die Stoßrichtung der Neuerungen grundsätzlich unterstützen, schwer mit der Realisierung. Der Grund: Ihnen fehlt die Zeit. Leonhards sächsische CDU-Kollegin Barbara Klepsch unterstellt dem Bundesministerium handwerkliche Fehler. Es habe nicht „hinreichend berücksichtigt, dass die Länder eine ausreichende Vorlaufzeit für die Umsetzung benötigen“, erklärt die Christdemokratin unter Verweis darauf, dass sich schließlich auch noch die Kommunen vorbereiten müssen. „Wir streben deshalb ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 an“, sagt Klepsch.

Nach Angaben der rheinland-pfälzischen Frauenministerin Anne Spiegel (Grüne) hat es lediglich ein einziges Bundesland, nämlich Nordrhein-Westfalen, geschafft, die Bestimmungen pünktlich in vollem Umfang auf Länderebene runterzubrechen. Doch über NRW heißt es in Bundesratskreisen: „Eine wohlfeile Erfolgsmeldung. Nun haben die Kommunen den Schwarzen Peter und müssen zusehen, wie sie es hinkriegen.“
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Die Länder sind sich in seltener Eintracht einig: Schuld hat allein der Bund. Spiegel nennt es „äußerst ärgerlich“, dass das Ressort Schwesigs, die den Ministerposten an die frühere SPD-Generalsekretärin Katarina Barley abgegeben hat, „zentrale Vorgaben für die Umsetzung des Gesetzes erst quasi in letzter Minute präsentiert“ habe. Wünsche nach einem zeitlichen Aufschub lehnte die Regierung in Berlin ab. Spiegel sagt, es sei „höchst bedauerlich, dass der Bund die wiederholte Forderung der Länder, dass das Prostituiertenschutzgesetz erst am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, nicht beachtet“ habe.

Was in den Ländern besonders kritisch gesehen wird: Die Regierung hatte die beiden „zentralen Rechtsverordnungen“ erst Anfang Juni in den Bundesrat eingebracht. Nach Worten Spiegels „gab es bis zum letzten Moment keine Planungssicherheit“.
„System ständiger Kontrollen“

Ähnliches ist auch aus anderen Ländern zu hören, die die Umsetzung des Gesetzes lediglich mit Details starten, um zu zeigen, dass sie guten Willens sind. In Hamburg heißt es zum Beispiel: „Alles kam auf den letzten Drücker. Es ist völlig unrealistisch, die Neuerungen pünktlich umzusetzen. Wir holen das nach und nach auf.“ In einer ostdeutschen Landesregierung heißt es: „Wir verzichten auf Aktionismus.“

Ministerin Spiegel hebt im Gespräch mit der WELT die positive Absicht von Schwesigs Plänen hervor, betont allerdings, das Gesetz sei generell „ein bürokratisches Monster, welches allen Beteiligten sehr viel Arbeit verursachen und viel Geld kosten wird“. Viele Regelungen seien bis heute nicht vom Berliner Frauenministerium präzisiert worden. „Der Bund kann bis dato nicht erklären, wie zum Beispiel die Einhaltung der Kondompflicht effektiv überprüft werden soll“, klagt die Grünen-Politikerin.

Das Bundesfrauenministerium widerspricht und verweist auf den „Leitgedanken des Gesetzes“. Der gesetzliche Rahmen stehe seit der Verabschiedung der Bestimmungen im Bundesrat im September 2016 fest und sei den Ländern bekannt, heißt es in Barleys Ressort. Mit den Ländern stehe das Ministerium „in engem und kontinuierlichem fachlichen Austausch mit dem gemeinsamen Ziel“, das Gesetz bundeseinheitlich anzuwenden. „Prostitution ist kein einheitliches Phänomen, sondern umfasst ein sehr breites Spektrum.“

Doña Carmen, ein Selbsthilfeverein für Prostituierte mit Sitz in Frankfurt am Main, hat gegen das Gesetz eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Zu befürchten sei „ein System ständiger Kontrollen“. Behörden würden vermutlich Druck auf „erlaubnispflichtige Prostitutionsgewerbe“ ausüben, den die Betreiber aus „durchaus berechtigter Angst vor Nichterteilung einer Konzession“ weitergeben würden, indem sie Frauen „scharenweise nötigen, sich der nunmehr erforderlichen gesundheitlichen Zwangsberatung zu unterziehen und sich der Zwangsregistrierung zu unterwerfen“. Damit ist die Meldepflicht gemeint.

Auch das lässt das Bundesministerium nicht gelten. Mit der Pflicht zur Teilnahme an einer Beratung „besteht erstmals die Chance, auch Menschen zu erreichen, die durch freiwillige Angebote bislang nicht erreicht werden konnten“. Zudem könnten sich die Lebensumstände von Sexarbeitern beider Geschlechter schnell ändern, weswegen „lediglich wiederkehrende Beratungs- und Unterstützungsangebote der Schlüssel zum Erfolg sein können“. Wobei unklar bleibt, wie hier Erfolg definiert wird.

Doña Carmen reagiert darauf mit Sarkasmus. Bei der Organisation ist man gespannt, ob sich sämtliche Prostituierte ab 1. Juli „freudig und freiwillig bei Gesundheitsämtern und zuständigen Behörden melden, um – wie von der Regierung gewollt – dankbar ihren Hurenpass in Empfang zu nehmen“.
Quelle: welt.de (https://www.welt.de/politik/deutschland/article165945994/Chaos-bei-Durchsetzung-der-Kondompflicht.html)

Stell ich mir gerade vor. ;) Klopf.Klopf. "Guten Abend, allgemeine Verkehrskontrolle. Bitte einmal blasen." :rolleyes:

Fickileaks
27.06.2017, 19:59
Veröffentlicht am 22. Juni 2017 von Doña Carmen
Die Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz

Hier finden Sie die am 21. Juni 2017 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereichte Klageschrift. Doña Carmen e.V. bittet alle Menschen, denen die Rechte von Sexarbeiter/innen nicht gleichgültig sind, um Spenden zur Begleichung noch ausstehender Kosten im Zusammenhang unserer Verfassungsbeschwerden-Kampagne.
Quelle: http://www.donacarmen.de/die-verfassungsbeschwerde-gegen-das-prostituiertenschutzgesetz/ Die Klageschrift ist dort als Download verfügbar

Bergtester
28.06.2017, 05:39
Das neue Prostitutionsgesetz tritt am Samstag den 01.07.2017 in Kraft. Sind jetzt AO und FO Geschichte?
FO gehört ja bisher zum guten Service und unterscheidet das Laufhaus von Saunaclub wo dieses scheinbar selbstverständlich ist. Beim AO sieht es schon etwas anders aus. Auch diese Spielart hat Ihre Anhänger, Jeder kennt Clubs in denen dies ganz offen angeboten wurde, manchmal ohne Extrakosten.
Es gibt lustige Diskussionsrunden im Netz die sich nur damit beschäftigen.
Jetzt ist dieser sagen Wir mal recht lockerer Umgang mit Contis nicht mehr legal.
Da brechen ganze Geschäftskonzepte weg, das bereitet manchen Clubbetreibern echte Sorgen. Die Frage bleibt wie wird das jetzt kontrolliert?
Stürmen da jetzt Beamte die Zimmer mit Kameras zur Beweissicherung?
Es geht auch unspektakulärer, die Damen werden mal einzeln vernommen. Den Frauen wird erklärt das es hier in erster Linie um die Vorgaben des Clubbetreibers geht und nicht um Sie. Dann werden die Damen wohl auspacken, da die AO Bude so wie so zu gemacht wird.

Auch werden die Besucherströme ab den 01.07. in den Saunaclubs wohl etwas abreißen. Der Kunde fragt sich warum Er für weniger wohlmöglich mehr zahlen soll?
Jetzt rüsten die Clubs auf, von der Zimmerrenovierung bis hin zum neuen Pool, in letzter Zeit werden alle Clubs chic gemacht.

Balou
28.06.2017, 10:08
Dass das Geschäftsmodell der sog. AO-Clubs mit dem 1.7. zuammenbricht, sehe ich auch so. Die Ordnungsämter werden vermutlich sehr genau die Werbung und Homepages der Clubs im Auge behalten. Offene Werbung mit AO wird sich in Zukunft kein Club mehr leisten können. Dass die Ordnungshüter in Zukunft die Zimmer stürmen, um zu sehen, ob die Mädels auch mit Gummi blasen oder ficken, halte ich dagegen für abwegig.

Bergtester
30.06.2017, 06:50
Was macht Ihr am letzten Tag vor in Kraft treten des neuen Prostitutionsgesetzes ?

Lasst Ihr es heute noch mal richtig krachen ?

Noch mal alles geben was die aktuelle Gesetzeslage bis 0 Uhr hergibt? :biggrin:

Ju52
30.06.2017, 08:53
Ich lasse mir kurz vor Mitternacht einen Blasen,
natürlich ohne Gummi,

ziehe ihn um 24 Uhr raus
und dann gibt es einen Fernschuss aus drei Zentimetern
mit Aufnahme in den geöffneten Mund und auf die Zunge.

Alles ganz legal!

Kerou
30.06.2017, 11:51
Pressemitteilung der Diakonie Deutschland von heute :

Weniger Schutz für Prostituierte durch das Prostituiertenschutzgesetz

Berlin, 30.Juni 2017 Am 1.Juli tritt das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft.
In weiten Teilen hilft es den Menschen in der Prostitution nicht. Ganz im
Gegenteil: Durch die Einführung einer Anmeldepflicht drängt es Prostituierte eher dazu, im "Verborgenen" zu arbeiten. Nach wie vor werden Prostituierte diskriminiert, sodass sie ihre Tätigkeit oft verschweigen.

Die Diakonie Deutschland unterstützt ausdrücklich das Ziel des Gesetzes, die Selbstbestimmungsrechte von Menschen in der Prostitution zu stärken, verträgliche Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und den Gesundheitsschutz zu verbessern.

Als Kernelement eine Anmeldepflicht für Menschen in der Prostitution einzuführen, ist allerdings der völlig falsche Weg. "Dadurch werden Menschen, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht anmelden können oder wollen, von den Hilfe- und Unterstützungsangeboten ausgeschlossen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland." "Das kann nicht im Sinne des Gesetzes sein."

Vielmehr sei zu befürchten, dass aus Angst vor Verlust der Anonymität und Ausgrenzung nicht wenige Prostituierte auf die Anmeldung verzichten werden, im Verborgenen arbeiten und damit kaum erreichbar sind für Hilfeangebote. "Unsere Fachberatungsstellen arbeiten zu einem großen Teil mit Frauen in der Armutsprostitution. Insbesondere Frauen aus osteuropäischen Ländern können die Voraussetzungen für das gesetzlich geregelte neue Anmeldeverfahren nicht erfüllen. Sie werden notgedrungen weiter schutzlos sein. Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus werden durch die Anmeldepflicht noch stärker in die Illegalität gedrängt. Das bedeutet weniger Schutz, weniger staatliche Einflussmöglichkeiten und eben kein Mittel gegen Menschenhandel", so Loheide weiter.

Um Unterstützung und Beratung für Menschen in der Prostitution zu verbessern, müssen die Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden. Die Zahl der Beratungsstellen für Prostituierte reicht nicht aus. Zudem sind sie finanziell und personell unzureichend ausgestattet, keineswegs perspektivisch gesichert und nicht in allen Bundesländern vorhanden.

Der Ausbau dieser Strukturen ist eine wichtige Voraussetzung, um Menschen in der Prostitution und Betroffenen von Menschenhandel zu helfen, selbstbestimmt Alternativen für ihre Lebensgestaltung entwickeln zu können.

Fickileaks
07.07.2017, 21:32
http://youtu.be/jeMpbG7y4pE

Fickileaks
17.09.2018, 19:13
Aus und vorbei. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde die Verfassungsbeschwerde gegen das seit 1.7.2017 geltende Gesetz abgewiesen. Eine Abschrift des Bescheides gibt es hier (https://www.donacarmen.de/tag/verfassungsbeschwerde/) zum Download. Wie unfähig kann ein Anwalt sein, daß sich seine Klage wegen Formfehler abweisen lässt?


Keine ausreichende Begründung: BVerfG weist Beschwerde zu Prostituiertenschutzgesetz zurück

Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wollte der Verein "Dona Carmen" das Prostituiertenschutzgesetz ausheben. Das ist nun jedoch gescheitert: Das Gericht hat die Beschwerde nicht zur Prüfung einer Klage zugelassen.

Das seit einem Jahr gültige Prostituiertenschutzgesetz wird nicht durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geprüft. Laut Aussage des Vereins "Dona Carmen", welcher sich für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten einsetzt, sei die Verfassungsbeschwerde wegen Formfehlern abgewiesen worden. Der Verein selbst hatte kurz vor dem Inkraftreten die Beschwerde formuliert, weil sie die Persönlichkeitsrechte der Prostituierten gefährdet sehen.

In dieser Woche hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nun Stellung zur Beschwerde genommen und Dona Carmen mitgeteilt: Die Beschwerde werde vom obersten deutschen Gericht nicht zur Entscheidung angenommen" - ein Entschluss, der nicht anfechtbar ist.

Protest gegen Gesetz soll anhalten

"Mit sieben dürren Sätzen rechtfertigen die drei Richter ihre Verweigerung der inhaltlichen Befassung mit der 62-seitigen Klageschrift. Die Verfassungsbeschwerde - so die Richter - sei 'nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen… genügenden Weise begründet', enthalte 'überwiegend abstrakte Rechtsausführungen zum Prostituiertenschutzgesetz', nur 'fiktive Beispiele' und 'Bezugnahmen auf allgemeine Statistiken' und trage durch 'nicht hinreichende' Befassung mit den Zielsetzungen des Gesetzes nur 'lückenhaft' Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit der angegriffenen Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes vor", erklärt der Verein Dona Carmen die Rechtfertigung in einer Pressemeldung.

Vom Vorwurf der "stümperhaften Anfängerfehler" distanziert sich der Verein in der Pressemeldung jedoch. Man verweist darauf, dass man mit einem Rechtsanwalt zusammengearbeitet habe, der auch schon erfolgreich vor dem BVerfVG geklagt hat. Zudem hätten die Richter in ihrer Begründung selbst Zweifel geäußert, "ob die in diesen Gesetzesparagrafen durch Kontroll- und Überwachungsbehörden zur Disposition gestellte 'Unverletzlichkeit der Wohnung' mit den Grundrechten in Einklang zu bringen ist." Der Verein hat angekündigt, weiter gegen das Prostituiertenschutzgesetz protestieren zu wollen.
Quelle: https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruhe~/Keine-ausreichende-Begruendung-BVerfG-weist-Beschwerde-zu-Prostituiertenschutzgesetz-zurueck;art6066,2268228

elswag2
17.09.2018, 19:44
Aus und vorbei. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde die Verfassungsbeschwerde gegen das seit 1.7.2017 geltende Gesetz abgewiesen. ...

... Nicht ganz. Ich habe übrigens keine Abweisung erwartet, da das Gesetz voller Fehler und Ungereimtheiten ist.

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht abgewiesen sondern gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Das ist nicht dasselbe. Der RA hat sich damit wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert (ist dem aber jetzt egal, da zwischenzeitlioch verstorben).

Da es keine Klageabweisung gab, liegt auch kein Klageverbrauch vor. Es kann also erneut Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Mit der Anleitung der Richter sollte das gelingen, denn selbst inhaltlich haben die Verf.-Richter Zweifel geäußert und damit zu einer erneuten Beschwerde quasi ermuntert, nur bitte dann etwas professioneller.

Bergtester
08.06.2019, 15:06
Nach zwei Jahren greift das Gesetz auch im Münsterland.:eek:

https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/bordelle-geschlossen-muensterland-100.html

Scheint ja bei mir in der Nachbarschaft zu sein aber ich kenne ja nur Ratingen und Velbert.:biggrin:

Fickileaks
14.01.2021, 20:13
EU- und Bundespolitiker fordern ein Ende der Prostitution in Deutschland nach dem Vorbild Schwedens oder Frankreichs.

"Eine durchgreifende Verbesserung im bestehenden System ist nicht möglich", sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker der "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). Der Versuch einer trennscharfen Unterscheidung zwischen selbstbestimmter und erzwungener Prostitution sei gescheitert.

"Menschenhändler und Ausbeuter agieren unter dem Deckmantel der Legalität. Ermittlungsverfahren scheitern hier, weil die Opfer angesichts massiver Drohungen und Gewalt im Milieu nicht auszusagen wagen", so Winkelmeier-Becker, die zugleich parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium ist.

Deswegen brauche es das Nordische Modell wie in Schweden, das die Freier unter Strafe stellt: "Es ist ein Paradigmenwechsel notwendig, der an der Nachfrageseite ansetzt: bei dem Freier, der z.B. 50 Euro dafür zahlt, eine Frau ohne Rücksicht auf Widerwillen und Schmerzen zu penetrieren. Denn diese Nachfrage ist die Triebfeder von Menschenhandel, Täuschung und Ausbeutung."

Auch die frühere schwedische Außenministerin Margot Wallström plädierte dafür, das so genannte Nordische Modell in Deutschland und den Niederlanden einzuführen: "Das schwedische Modell hat sich als effektive Exit-Strategie erwiesen für jene, die von der Sexindustrie ausgebeutet werden, sowie als effektive Strategie gegen Menschenhandel", sagte sie der "Rheinischen Post".

Inzwischen hätten auch Norwegen, Island, Nordirland, Irland, Kanada, Frankreich und Israel das Nordische Modell eingeführt. CDU und FDP in NRW hingegen lehnen ein Prostitutionsverbot ab und haben einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht. Die Expertenanhörung dazu findet am Donnerstag statt.
Quelle: https://www.mmnews.de/politik/157965-eu-prostitutionsverbot